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Gewährleistungs- und Garantiebedingungen
Stand: Juli 2026

1. Geltungsbereich
Diese Gewährleistungs- und Garantiebedingungen gelten für sämtliche Lieferungen der Matechnia UG (haftungsbeschränkt) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

2. Gesetzliche Gewährleistung
Für gelieferte Produkte gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften des deutschen Rechts, soweit in den Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGB) nichts Abweichendes vereinbart wurde.

3. Keine eigenständige Garantie
Die Matechnia UG (haftungsbeschränkt) übernimmt keine eigenständige Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie.
Garantiezusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Matechnia UG (haftungsbeschränkt).

4. Original-, OEM- und Aftermarket-Produkte
Je nach Produkt handelt es sich um
  • Originalteile,
  • OEM-Produkte oder
  • hochwertige Aftermarket-Ersatzteile.
Etwaige Herstellergarantien richten sich ausschließlich nach den Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers.
Die Matechnia UG (haftungsbeschränkt) übernimmt hierfür keine eigene Garantie.

5. Voraussetzungen für Gewährleistungsansprüche
Gewährleistungsansprüche setzen insbesondere voraus, dass
  • das Produkt fachgerecht eingebaut wurde,
  • die Einbauanleitung beachtet wurde,
  • ausschließlich für den vorgesehenen Verwendungszweck genutzt wurde,
  • keine Veränderungen vorgenommen wurden,
  • sämtliche Wartungsintervalle eingehalten wurden.

6. Ausschluss der Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche bestehen insbesondere nicht bei Schäden infolge von
  • unsachgemäßem Einbau,
  • fehlerhafter Montage,
  • Überlastung,
  • unsachgemäßem Betrieb,
  • natürlichem Verschleiß,
  • mangelnder Wartung,
  • Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe,
  • eigenmächtigen Veränderungen,
  • Reparaturen durch Dritte,
  • äußerer Gewalteinwirkung.

7. Prüfung vor dem Einbau
Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche gelieferten Produkte vor dem Einbau hinsichtlich
  • Identität,
  • Passgenauigkeit,
  • technischer Spezifikation,
  • Vollständigkeit
zu überprüfen.
Nach erfolgtem Einbau können Gewährleistungsansprüche eingeschränkt sein, soweit der Mangel bereits vor dem Einbau erkennbar gewesen wäre.

8. Reklamationsverfahren
Gewährleistungsfälle sind gemäß der Rückgabe- und Reklamationsrichtlinie der Matechnia UG (haftungsbeschränkt abzuwickeln.
Zur Prüfung können insbesondere folgende Unterlagen verlangt werden:
  • Rechnungsnummer
  • OEM-Referenznummer
  • Seriennummer
  • Fotos
  • Schadensbeschreibung
  • Typenschild

9. Nacherfüllung
Im Falle eines berechtigten Gewährleistungsanspruchs entscheidet die Matechnia UG (haftungsbeschränkt) nach eigener Wahl über
  • Nachbesserung,
  • Ersatzlieferung,
  • Gutschrift oder
  • Rückerstattung des Kaufpreises,
soweit gesetzlich zulässig.

10. Folgekosten
Soweit gesetzlich zulässig übernimmt die Matechnia UG (haftungsbeschränkt) keine Kosten für
  • Aus- und Einbau,
  • Arbeitszeit,
  • Maschinenstillstand,
  • Mietgeräte,
  • Produktionsausfälle,
  • Reisekosten,
  • Transportkosten,
  • entgangenen Gewinn,
  • sonstige Folgeschäden.
Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

11. Herstellergarantien
Soweit Produkte mit einer Herstellergarantie geliefert werden, gelten ausschließlich die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers.
Ansprüche hieraus sind unmittelbar nach den jeweiligen Herstellervorgaben geltend zu machen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Richtlinie unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.